Die gesetzlichen und politischen Rahmenbedingungen zur Benutzung von Verschl�sselungs-Software sind von Land zu Land sehr unterschiedlich und und stetigem Wandel unterworfen. Deshalb m�chten wir hier nur kurz die rechtliche Situation in der Bundesrepublik Deutschland anreissen. Die Internetseite vonBert-Jaap Koops bietet eine ausgezeichnete ``�bersicht �ber die Kryptographie-Gesetzgebung'', die Sie hinsichtlich rechtlicher Fragen in den verschiedenen Staaten zu Rate ziehen sollten.
F�r eine Betrachtung der Kryptogesetzgebung sind vor allem folgende Punkte von Interesse:
Beschr�nkungen der Benutzung kryptographischer Verfahren,
Beschr�nkungen hinsichtlich der Ausfuhr von kryptographischen Produkten und
die G�ltigkeit von digitalen Signaturen.
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland garantiert in Artikel 10 Absatz 1 die Unverletzlichkeit des Post- und Fermeldegeheimnisses. Darunter f�llt auch das Verbergen des Nachrichteninhalts durch kryptographische Verfahren. Einschr�nkungen dieses Grundrechtes sind prinzipiell auf Grund eines Gesetzes m�glich (Art. 10, Abs. 2 GG). Im Gegensatz zu vielen anderen Staaten gibt es jedoch derzeit in Deutschland keine rechtlichen Beschr�nkungen hinsichtlich des Einsatzes von Verschl�sselungsverfahren.
Nach den vom Bundeskabinett am 2. Juni 1999 verabschiedeten ``Eckpunkten der deutschen Kryptopolitik'' spricht sich die Bundesregierung sogar deutlich f�r den ``Einsatz sicherer kryptographischer Verfahren'' zum ``verbesserte[n] Schutz deutscher Nutzer in den weltweiten Informationsnetzen'' aus und will deshalb ``die Verbreitung sicherer Verschl�sselung in Deutschland aktiv unterst�tzen''. In diesem Zusammenhang ist auch die F�rderung des GnuPG-Projektes durch das Bundesministeriums f�r Wirtschaft und Technologie zu sehen.